Schulassistenz

Bürozeiten: montags bis freitags von 7:00 - 13:00 Uhr in Raum 1004A.

Heidi Kuchenbecker

 

Telefon: 0511 78698 63

 

E-Mail: schulassistenz (at) igs-sued.de


Häufig gestellte Fragen

Lehrmittelausleihe

Welche Unterlagen muss ich für die Schulbuchausleihe einreichen?

Ein/e Mitschüler/Mitschülerin hat das Buch meines Kindes beschädigt?

Mein Sohn/Tochter kann sein Buch nicht mehr finden?

Mein Sohn /Tochter ist zum Halbjahr in diese Schule gekommen, was muss ich wissen oder mitbringen?

·      Für die Schulbuchausleihe benötige wir den SGB-Bescheid oder den Wohngeldbescheid vom Jobcenter, nicht die BUT-Bescheinigung.

·      Wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben und das ermäßigte Entgelt  beantragen wollen, dann müssen Schulbescheinigungen oder Schülerausweise als Nachweis eingereicht werden.

·      Die Schulbücher müssen von dem Schüler/Schülerin bzw. Eltern ersetzt werden, der/die sie entliehen hat. Ansprüche an dritte müssen selbst geltend gemacht werden.

·      Bei Schulbüchern die verloren gegangen sind, muss der Zeitwert  ersetzt werden. Ein Ersatzbuch kann nur dann ausgegeben werden, wenn der Bestand ausreicht.

·      Der Leihbetrag ist für das ganze Jahr berechnet, sollte Ihr Kind später an diese Schule kommen, kann eine anteilige Ermäßigung geltend gemacht werden.

·      Es wird ein aktuelles Lichtbild für den Schülerausweis und gegebenenfalls für die Schulcard benötigt.


Fahrkarten

Mein Sohn/ Tochter hat die Fahrkarte verloren?

Warum wurde nicht der gesamte Betrag für Fahrkarten zum Praktikum ect. erstattet?

Wann hat mein Kind einen Anspruch auf eine Schulcard?

·      Für Verlust gelten folgende Bestimmungen, nach einer Frist von 10 Tagen nach Verlustmeldung (in der Schule) und Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 25 €, die durch Überweisungsbeleg  oder Kontoauszug belegt werden muss, kann eine neue Schulcard ausgestellt werden. Es wird dazu ein aktuelles Passbild benötigt.

·      Es ist notwendig die Adresse des Veranstaltungsortes vollständig einzutragen um den direkten Weg zu ermitteln. Ferner muss darauf geachtet werden, dass der niedrigste Fahrpreis zwischen Wohnsitz und z.B Praktikumsort zu wählen ist. Tickets die für eine weitere Zone gekauft wurden um sie nach der Maßnahme zu nutzen werden nicht erstattet.

·      Ein Anspruch auf eine Schulcard ist gegeben, wenn der Schulweg länger als 2 Km. ist.

·      Dieser Weg wird als gegangen oder gefahren ermittelt, nicht als Luftlinie.